Nach einer Kontaktaufnahme durch Sie bekommen Sie von uns innerhalb kurzer Zeit einen Ersttermin zur Abklärung des weiteren Vorgehens.

Das Erstgespräch gibt Ihnen Gelegenheit, Ihr Anliegen zu schildern und Ihre Vorstellungen einer Hilfestellungen darzulegen. Gleichzeitig dient das Erstgespräch einer ersten diagnostischen Abklärung und einer Information über die zur Verfügung stehenden therapeutischen Möglichkeiten.

Nach insgesamt fünf probatorischen Sitzungen wird von Patient*innen- sowie Therapeutinnen-Seite entschieden, ob die Therapie fortgeführt oder nach alternativen Therapien gesucht wird.

Die Einzelsitzungen dauern in der Regel 50 Minuten, in bestimmten Ausnahmen kann dies auch verlängert werden.

Die Abrechnung erfolgt nach der Gebührenordnung für Psychotherapeut*innen,  GOP. Bitte Beachten Sie, dass der Steigerungssatz von 2,3 überschritten werden kann. Das bedeutet, dass Sie möglicherweise einen Teil des Stundenhonorars nicht von Ihrer Versicherung erstattet bekommen.  Aufgrund der derzeitigen Bestimmungen ist es uns leider nur möglich, mit den privaten Krankenkassen abzurechnen.

Selbstverständlich können Sie die Kosten für die Psychotherapie auch selbst übernehmen.

Vereinbarte Termine, die nicht eingehalten werden können, sind spätestens  48 Stunden vor dem Termin abzusagen, andernfalls müssen diese mit einem Ausfallhonorar in Rechnung gestellt werden.